Nachdem Bundesminister des Inneren Horst Seehofer auf der letztjährigen DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2019 einen neuen goldenen Plan in Aussicht gestellt hat, stellt sich nun die Frage wie es konkret weitergeht. Ein paar Einblicke in die aktuellen Diskussionen auf Bundesebene finden sich hier im Artikel:
Bisher gab es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zwei Sportstättenförderprogramme mit dem Namen Goldener Plan: Den 1969 umgesetzten Goldenen Plan mit einem Investment von 37,4 Milliarden Deutsche Mark und den ab 1993 eingesetzten Goldenen Plan Ost mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 300 Millionen Euro.
Die schnelle Umsetzung erster Maßnahmen: Der Koalitionsausschuss hat im am 03.06.2020 beschlossenen „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ eine Aufstockung des Investitionsplanes Sportstätten von 110 Millionen auf 260 Millionen Euro vorgesehen. Dies ist zu begrüßen, ersetzt aber keineswegs den erforderlichen mehrjährigen „Goldenen Plan Sport“. Der Sanierungsbedarf von Sportstätten in Deutschland beträgt laut einer gemeinsam vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), vom deutschen Städtetag sowie vom Deutschen Städte- und Gemeindebund im Juli 2018 herausgegebenen Expertise rund 31 Milliarden Euro.
In einer Stellungnahme des Bundestags/BMI vom März 2020 ist zudem zu lesen: “Länder, Kommunen und Verbände konstatieren seit Jahren den hohen Sanierungsbedarf bei Sportstätten bundesweit. Vor diesem Hintergrund ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für die Sanierung von Sportstätten gemäß Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2021 und zum Finanzplan bis 2024 im Rahmen einer Erhöhung der Bundesmittel für die Städtebauförderung beabsichtigt. […] Die Programmplanung befindet sich in der Konzept-phase. […] Nach erster fachlicher Einschätzung ist auf der aktuellen verfassungsrechtlichen Grundlage ein Förderprogramm als Bundesfinanzhilfe mit Fokus auf bildungsbezogene kommunale Sportstätten, auf Maßnahmen der Barrierefreiheit und der energetischen Sanierung bei nicht bildungsbezogenen Sportstätten, vor allem Schwimmbädern, sowie auf Sportstätten des Spitzensports denkbar. Im aktuellen Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2021 und den Finanzrahmen bis 2024 setzt sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für eine entsprechende Mittelbereitstellung ein.” Konkret wurden laut Angaben der DLRG bereits 600 Millionen Euro im Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Es besteht also eine berechtigte Hoffnung, dass ein neuer goldener Plan geplant und auch umgesetzt wird. Konkreter wird die Linke mit Ihrem Antrag vom 16.06.2020 – sie fordern ab 2021 zehn mal eine Millarde Euro Förderung durch den Bund. Ob das so umsetzbar ist bleibt erstmal offen.
Sehr zu begrüßen ist, dass nach der Petition und den Vorstellungen der DLRG in den entsprechenden Ausschüssen stets auch die Förderung von Schwimmstätten im Rahmen der Förderungen genannt wird. Dies ist als großer Erfolg zu sehen, da diese früher häufig von entsprechenden Programmen ausgenommen waren.
Quellen:
Antwort der Bundesregierung zum Status des goldenen Plans im März 2020: (Plenarprotokoll 19/146, Frage 21, Seite 18526 bzw. Seite 102 im PDF)
https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19148.pdf
Antrag der Linken zum Goldenen Plan 2021
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920035.pdf
Kleine Anfrage im Zusammenhang Barrierefreiheit/Goldener Plan 2021
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/194/1919466.pdf
DLRG – Informationen zum Förderprogramm
http://newsletter.dlrg.de/index.php?id=4344
https://www.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/gold-plan-innenminister-seehofer-will-deutsche-sportstaetten-modernisieren-16525603.html