Liebe Spenderinnen und Spender des Fördervereins,
mit der neuen Situation der zurückgestellten Kleinschwimmhallen-Sanierung stellen sowohl wir uns, aber auch Sie/ihr einige berechtigte Fragen. An dieser Stelle wollen wir kurz auf einige Fragestellungen eingehen, um unnötige Spekulationen und Aufregung zu vermeiden.
- Alle Spenden für den Förderverein sind an satzungsgemäße Zwecke oder bei Spende nach einem Spendenaufruf an den genannten Zweck gebunden. Ohne hier auf einzelne Wortlaute eingehen zu wollen, können die Spenden nur für eine Sanierung oder einen Neubaus einer Schwimmhalle verwendet werden (und dazu zählt weder das Thermalbad, noch das Freibad).
- Sollte eine Sanierung der Kleinschwimmhalle ganz und gar unrealistisch werden, weil die Finanzierung langfristig auch nicht durch Zuschüsse oder Fördermittel ermöglicht wird, können wir den eigentlichen Zweck der Spenden nicht erfüllen. Die Spendengelder können auch in diesem Fall nur für andere Zwecke verwendet werden, wenn der Satzungszweck des Vereins durch die Mitgliederversammlung geändert wird und eine Zweckänderung mit dem jeweiligen Spender abgestimmt wurde. Es könnte sogar bis zu einer Rückzahlung der Spende kommen, mit steuerlicher Rückabwicklung und Aufwand.
Wir glauben jedoch nicht, dass wir uns diesen Fragestellungen in der Praxis wirklich annehmen müssen. Es wurde schon so viel Energie in den Erhalt der Schwimmhalle gesteckt und erreicht, dass wir auch diesen Rückschlag irgendwie kompensieren werden.